72Tagebuch 4. I. 1968 – 31. XII. 1968 [Rudolf Carnap: Tagebücher], Eintrag Mi 26. VI. 1968

An pr. (Ich schaue die weiteren Sektionen von AS an. Es scheint, dass nach § 6 (Teilsprachen), den ich schon ganz neu geschrieben habe im Skelett, weitere meist ohne große Änderungen bleiben können. Ich überlege, die alten Sektionszahlen schon für ab § 5 ab (basic Annahmen) beizubehalten, was ja viele Komplikationen vermeidet.) – Nachmittags mit Hanneli und Erika zum Rechtsanwalt Michael Hannon (Dr. Bach hatte ihn empfohlen für Beratung in Fragen der Gesetze für Jugendliche. Die Eltern haben die Verpflichtung, sorgfältige supervision und Kontrolle zu bewahren über die Kinder. Erika soll darum bei der Schule und ihre Adresse angeben. Wenn Erika mit einer mutigen Studentin zusammenwohnt, 🕮\Dr. Brann / Dr. Hagen\ so wird nicht leicht etwas schief gehen, solange nicht Nachbarn wegen lauten Parties oder Unmoral Anzeige bei der Polizei machen. Wenn so, so würde ein Beamter des juvenile department der Polizei kommen und die Situation anschauen und eventuell Anzeige erstatten. Dann beschliesse das department, ob es beim Gericht Antrag stellen soll, dass das Kind ein „ward of the court“ wird. Wenn bei der Untersuchung der Wohnung mit der Studentin oder beim boyfriend Marihuana gefunden wird, so wird es ernst: Da kann unter Umständen deportation für Mutter und Kind beschlossen werden, wenn die Polizei es der Immigration Behörde mitteilt; damit ist diese Behörde oft schnell bei der Hand. Ferner ist sehr schlimm für den boyfriend wenn sie zusammen mitten in der Nacht gefunden werden; das führt zu Anklage für „statutory rape22https://en.wikipedia.org/wiki/Statutory_rape“, was ein ernstes Verbrechen ist, wenn das Mädchen unter 18 ist. Aber es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Polizei eine Wohnungssuche macht; meist nur aus anderen Gründen, z. B. Verdacht von Marihuana. – Honorar für ½ Stunde: 20.–; die Sekretärin sagt: Telefonische Anfragen sind frei.