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Sehr geehrter Herr Professor!
1.) Wir haben vereinbart, daß Sie auf Grund vorausgegangener Verhandlungen mit den Herausgebern, vor allem mit Herrn Professor Frank
„Schriften zur wissenschaftlichen Weltauffassung“
sowie auf Grund der mit mir in der letzten Zeit gepflogenen Verhandlungen Ihre Arbeit
„Logische Syntax der Sprache (Semantik)“
(die Festsetzung des endgültigen Titels bleibt vorbehalten)‚
die mir von Ihnen bereits in ihrem ersten Entwurf in einem Umfang von 18 Druckbogen vorlag, in einer noch vorzunehmenden, auf einen Umfang von etwa 12 Bogen abzustellenden Umarbeitung in der obenerwähnten in meinem Verlag
Sie werden zu diesem Zweck den Herausgebern, beziehungsweise mir das vollständige, druckfertige Manuskript nebst den nachbildungsfähigen Vorlagen für die etwaigen zu Ihrem Band gehörigen Abbildungen bis 1. Mai 1933 übergeben.
2.) Ich übernehme die Herstellung des Werkes auf meine Kosten in der Ausstattung der bisherigen Bände der Sammlung.
3.) Sie erledigen die Korrekturen und Revisionen der einzelnen Druckbogen sowie der Abbildungen. Sie enthalten sich dabei größerer, mit besonderen Unkosten verbundener Änderungen im fertigen Satz, soweit solche nicht durch Schuld des Setzers notwendig werden. Die Rücksendung der Korrekturabzüge muß tunlichst umgehend erfolgen.
4.) Die erste Auflage des Werkes wird in bis zu 1000 Exemplaren für den Verkauf hergestellt. Hierzu treten für Freiexemplare, Besprechungs- und Geschenkzwecke 60 Exemplare. Sie erhalten 20 Freiexemplare Ihres Bandes und sind berechtigt, weitere Exemplare für Ihren persönlichen Gebrauch mit 33 1/3 % Nachlaß vom Ladenpreis von mir zu beziehen.
Hinsichtlich der Verrechnung dieser Exemplare sind Sie berechtigt, von dem in meinem Brief vom 11. November 1932 gemachten Angebot Gebrauch zu machen.
5.) Als Honorar erhalten sie die Hälfte der aus dem Unternehmen nach Kostendeckung sich ergebenden Einnahmen des Verlages. Wir haben verabredet, daß die Kostendeckung nach Verkauf von höchstens 400 Exemplaren der endgültig festgesetzten Auflage erreicht werden soll. Von jedem über die endgültig bestimmte Zahl hinaus verkauften Exemplar erhalten Sie die Hälfte des buchhändlerischen Nettopreises. Unter Nettopreis ist der Ladenpreis abzüglich 33 1/3 % zu verstehen.
Die Abrechnung erfolgt alljährlich bis spätestens 30. Juni eines Jahres über den Absatz des vorangegangenen Kalenderjah
6.) Sie verpflichten sich, das gleiche Thema innerhalb der nächsten zehn Jahre nach Erscheinen des Werkes in keinem anderen derartigen Werk ähnlichen Umfanges ohne meine Zustimmung für einen andern Verlag zu bearbeiten.
7.) Sie erklären sich bereit, auf meinen Wunsch Ihren Band für etwa notwendig werdende neue Auflagen unter gleichen Bedingungen neu zu bearbeiten.
Indem ich Sie bitte, mir den Empfang dieses Briefes und Ihr Einverständnis zu bestätigen, zeichne ich
mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung
Otto Lange
Brief, msl., 3 Seite, RC 085-05-12 (Kopien: RC 085-05-09, RC 085-05-10); Briefkopf: