Ich habe am 14. August ein offizielles Schreiben des MinisteriumsIMinisterium in Prag, welches?? bekommen, daß meine Ernennung am 30. Juni erfolgt ist. Die Ernennung wird rechtswirksam am Tage des tatsächlichen Dienstantrittes. Das Ernennungsdekret wird mir aber erst nach Erwerbung der čsl. Staatsbürgerschaft zugestellt. Auf Vorschlag des SchulministeriumsISchulministerium Prag habe ich mich hier beim GeneralkonsulatITschechisches Generalkonsulat in Wien erkundigt, welche Schritte ich nun zu tun habe. Sobald ich mir die erforderlichen Papiere beschafft habe, werde ich das Gesuch um Verleihung der Staatsbürgerschaft dem GeneralkonsulatITschechisches Generalkonsulat in Wien übergeben, von dem es an die Landesbehörde in PragILandesbehoerde Prag weitergegeben wird.
Auf dem GeneralkonsulatITschechisches Generalkonsulat in Wien war man der Ansicht, daß mein Dienstantritt und damit die Rechtswirksamkeit des Ernennungsdekretes schon vor der Erlangung der Staatsbürgerschaft erfolgen könne. Ich habe beim SchulministeriumISchulministerium Prag angefragt, ob dies richtig ist. Wenn ja, könnte ich zum Semesterbeginn mit den Vorlesungen anfangen, auch wenn – wie das GeneralkonsulatITschechisches Generalkonsulat in Wien vermutet – die Formalitäten der Verleihung der Staatsbürgerschaft längere Zeit in Anspruch nehmen.
Brief, msl., 1 Seite, FrK; Briefkopf: gestempelt Prof. Dr. Rudolf Carnap  /  Wien XIII/5  /  Stauffergasse 4, msl. Wien, den 27. August 1931  /  An Seine Spektabilität den Herrn Dekan der  /  Naturwissenschaftlichen Fakultät  /  Herrn Professor Dr. F. Knoll  /  Prag.