Fritz Knoll an Rudolf Carnap, 19. Juni 1931 Juni 1931

Sehr geehrter Herr Kollege!

Auf meine persönliche Anfrage nach dem Stande Ihrer Ernennung erhielt ich heute im SchulministeriumISchulministerium Prag die Auskunft, daß Ihr Ernennungsdekret bereits unterschrieben sei. Doch erhält diese Ernennung erst dann Rechtswirksamkeit, wenn (nach den neuesten Bestimmungen) Sie im Besitze der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft sind.

Sie werden nun vom MinisteriumIMinisterium in Prag, welches?? eine Verständigung dieses Inhalts bekommen. Wenn Sie die Umstellung Ihrer Staatsbürgerschaft entsprechend betreiben, kann Ihre Ernennung schon im Herbste die Rechtswirksamkeit erlangen, sodaß Sie dann Ihr Ernennungsdekret ausgehändigt bekommen werden und Sie Ihre Unterrichtstätigkeit nun endlich bei uns beginnen können.

Ich freue mich sehr darüber, daß diese Angelegenheit nun endlich so weit gediehen ist.

Mit den besten Grüßen

Ihr ergebener
[]
als Dekan

Brief, msl., 1 Seite, FrK; Briefkopf: msl. 19. VII. 31  /  Herrn Prof. Dr. R. Carnap  /  Wien.


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