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Sehr verehrter Herr Professor!
Für Ihren gütigen Brief und das übersandte Buch
Ich weiß nicht, ob Sie verstehen können, wie sehr ich Ihnen für Ihr freundliches Anerbieten dankbar bin. Umsomehr, als ich mich hier in Würzburg direkt in einem „logistischen Vakuum“ befinde.
Ich möchte mir schon heute erlauben, Sie zu bitten, daß Sie mir über einen Punkt hinweg helfen möchten, an dem ich hänge und dessen Klarstellung mir persönlich sehr wichtig erscheint.
„Log.Aufbau
1.) Der Satz „Zwei sphärenverwandte Gegenstände sind für jede beliebige Aussagenfunktion entweder beide zulässige oder beide unzulässige Argumente“, setzt doch die Möglichkeit voraus, die „Zulässigkeit“ eines Arguments feststellen zu können. Was heißt denn (s. S. 38 Zeile 8 v.u.) „mit einem ungesättigten Zeichen zusammen einen „„Sinn““ ergeben“?
Gibt es ein allgemein formulierbares Kriterium, zu entscheiden, wann ein Zeichen zulässiges Argument einer Aussagefunktion ist und wann nicht?
2.) Ich konnte in Ihrer Logistik
Verzeihen Sie, sehr verehrter Herr Professor, bitte meine Belästigung!
In größter Ergebenheit bin ich
Ihr dankbarer
Friedrich Sauer
Brief, msl., 1 Seite, RC 029-25-04; Briefkopf: msl. Würzburg, den 23. November 1930  /  Unterer Grasweg 6 I.