Gemäß unserer Besprechung in KönigsbergITagung für Erkenntnislehre@2. Tagung für Erkenntnislehre der exakten Wissenschaften, Königsberg, 5.-7.IX.1930 teile ich den Inhalt der Besprechung mit, die ich am 2. Sept. im Schulministerium PragISchulministerium Prag mit Herrn Obersektionsrat Dr. HavelkaPHavelka, Doktor gehabt habe.
Herr Dr. HavelkaPHavelka, Doktor gab mir, in Übereinstimmung mit seiner brieflichen Mitteilung, an, daß die Professur für Naturphilosophie zunächst als Extraordinariat systemisiert sei. Sie werde wahrscheinlich in etwa 3 Jahren in ein Ordinariat verwandelt. Die normalen Bezüge seien: Gehalt 30600, Aktivitätsgebühr 6600, Seminarzulage 4000 Kč. Da meine Kinder im Ausland (Deutschland) aufgezogen werden, habe ich keinen Anspruch auf die Kinderzulage. Es sei hierfür ein besonderes Gesuch an das FinanzministeriumI erforderlich. Ich bat, anstelle dessen eine Gehaltserhöhung von 6000 K zu bewilligen. Herr Dr. H[avelka]PHavelka, Doktor sagte mir zu, diese zu beantragen. Er hoffte, mir das Ergebnis bis Ende Oktober mitteilen zu können. Wenn ich mich dann positiv entscheiden würde, könne die Ernennung, die dann mit 90% Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, etwa Anfang Januar 1931 erfolgen, sodaß ich meine Vorlesungen mit Anfang des neuen Semesters beginnen könnte.
Ich bat, einen Seminarraum mit Vorstandszimmer zur Verfügung zu stellen, und eine Dotation für den Anfangsbestand einer Seminarbibliothek und einen jährlichen Betrag für die Bibliothek zu bewilligen. Herr Dr. H[avelka]PHavelka, Doktor wollte diese Fragen mit dem Sachreferenten besprechen und stellte eine positive Lösung dieser Frage in Aussicht. Die Höhe der Beträge wurde nicht besprochen. Es würde mir wünschenswert erscheinen, wenn für die erste Anschaffung von Büchern (und Wandregalen, sofern diese nicht zur Ausstattung des Zimmers gehören) 20-25000 K bewilligt würden, vielleicht in 2 oder 3 Raten; und für die jährlichen Neuanschaffungen und Zeitschriften 6000 oder 8000 K.
Ich möchte noch um Auskunft bitten:
1) ob mit dem Extraordinariat die Zugehörigkeit zum Professorenkollegium ohne Weiteres verbunden ist;
2) ob das Fach Naturphilosophie als Hauptfach und als Nebenfach in der Doktorprüfung zugelassen ist, oder ob die Zulassung erwirkt werden kann.